Haftungsausschluss

Haftung

Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmenden und dritten Personen keine Haftung.

Teilnehmererklärung

Ohne jegliche Einschränkung der Verantwortlichkeit eines Veranstalters hinsichtlich der Durchführung des Wettkampfes gebe ich nachstehende Erklärung ab:

  1. Bezeichnung der Risiken: Ich weiß und bin mir voll der Gefahren bewusst, welche die Ausübung des oben genannten Wettkampfes beinhaltet. Ich erkenne, dass mit Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass ich meine physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit erstrecken muss. Ich weiß und akzeptiere, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsportes Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Diese Gefahren drohen jedermann im Wettkampf- und Trainingsbereich, insbesondere aus den Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen sowie natürlichen oder künstlichen Hindernissen. Ich bin mir bewusst, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten und daher auch nicht ausgeschaltet oder durch Sicherheitsvorkehrungen präventiv verhindert werden können. Die Teilnahme am Wettkampf erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und der Wettkampfleitung gegenüber den Wettkampfteilnehmern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Risikobereitschaft: Ich muss selbst beurteilen, ob die Wettkampf- oder Trainingsstrecke nach den gegebenen Verhältnissen für mich nicht zu schwierig ist. Ich erkläre, dass ich offensichtliche Sicherheitsmängel unverzüglich der Rennleitung melden werde.
  3. Persönliche Haftung: Ich bin mir bewusst, dass ich persönlich gegenüber Drittpersonen für Schäden zufolge Körperverletzungen oder Sachbeschädigung, welche auf meine Teilnahme am Training oder am Wettkampf zurückzuführen sind, haftbar sein kann. Ich erkenne an, dass es nicht der Verantwortung des Veranstalters unterliegt, meine Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen. Ich erkläre, mich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Ich bestätige, den vorstehende Haftungsausschluss gelesen zu haben.
  4. Startgeld: Bei Nichtantritt eines Teilnehmers, oder bei Ausfall wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
  5. Kategorie „mit PA“: Gesundheitliche Eignung: Ich habe eine gültige Untersuchung nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G26, die mich befähigt, Atemschutzgeräte der Kategorie 3 zu tragen. Ich fühle mich uneingeschränkt gesund und in der Lage, den bevorstehenden Wettkampf zu bewältigen. Ich bin darüber informiert, dass mir bei Bedarf vor dem Wettkampf ein Arzt zur Beratung zur Verfügung steht.

Unverbindliche Information zum Unfallversicherungsschutz

Freiwillige Feuerwehr

Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr besteht üblicherweise der eigene gesetzliche Unfallversicherungsschutz, sofern sie von ihrem zuständigen Kommandanten für den Schonacher Schanzenlauf im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes entsandt worden sind.

Werk- & Betriebsfeuerwehr

Angehörige von Werk- & Betriebsfeuerwehren sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ihre Teilnahme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erfolgt. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die jeweilige Fachberufsgenossenschaft, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz rechtzeitig über den Arbeitgeber zu klären.

Berufsfeuerwehr

Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ein Unfall anlässlich des Schonacher Schanzenlaufes als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anzuerkennen ist.